Die Beste aller Ehefrauen schaffte es am Wochenende den (salzigen) Finger auf die blutende Wunde zu legen: „Schatz, wann kommt denn die Drohne?“ „Ich muss Dir das was erzählen…“ Sie war wohl nicht da, als mich die Nachricht ereilte und ich übte mich im Verdrängen. Darin sind wir Deutsche auch Weltmeister, aber dass das oft nicht gut geht – tja, das wissen wir auch. Sie nahm es gefasst auf und fand die richtigen bedauernden Worte, mit der meine Vorfreude zerstört worden war und natürlich auch für den Verlust des Geldes.
Aber die Geschichte geht weiter: Die eine Mail war angekündigt, die andere nicht. Gestern Nacht hat sich Kickstarter an die Backer gewandt, die das Zeno-Projekt unterstützt haben. Sie schreiben, dass sie davon gehört hätten, dass das Projekt gescheitert wäre und äußern ihre Zerknirschtheit. Da sie nicht von dem Projektgründer informiert worden wäre, hätten sie ihrerseits nun eine Mail an die Herrschaften geschrieben, auf dass, diese sich bis zu 30. November erklären. Würde das nicht geschehen, würden sie selbst die Untersuchung vorantreiben.
Ach ja, Geld wäre von Kickstarter nicht zu erwarten.
Es gab aber einen interessanten Verweis auf Nutzungsbedingungen. Demnach hätte jeder Backer einen Vertrag mit dem Projektgründer und dieser wäre verpflichtet, den auch einzuhalten. Die einzelnen Punkte klingen fantastisch:
- erst wenn die Belohnung ausgehändigt wurde, gilt der Vertrag als erledigt,
- wird ein Projekt nicht erfolgreich zu Ende geführt, muss der Projektgründer Rechenschaft ablegen: Verwendung des Budgets, welche Probleme es gab usw.,
- es dürfen keine Falschdarstellungen kommuniziert werden und
- das verbliebene Geld muss an die Unterstützer anteilig ausgezahlt werden oder das Projekt auf andere Art und Weise zu Ende gebracht werden.
Schön finde ich den Satz:
Falls er die Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einhält, können seine Unterstützer gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.
So butterweich, wie der nicht anders sein sollte. Nicht Kickstarter tut das, die sind ja außen vor. Der Vertragspartner des Projektgründers müsste das tun. Aber mal ehrlich:
- Wo wäre der Gerichtsstand?
- Ist es das wert?
- Wie sollte man was beweisen?
Punkt 2 und 3 sind wohl die entscheidenen Punkte, an denen es scheitert.
Ich habe zweihundert Euro verloren. Was würde mich der Rechtsanwalt kosten? Die Kosten-Nutzen-Rechnung würde deutlich zu meinen Ungunsten ausfallen, das Risiko nicht zu bemessen.
Vor allem: Wie sollte ich der Torquing Group irgendetwas nachweisen? Haben die Geschäftsbedingungen von Kickstarter vor deutschen oder auch vor britischen Gesetzen irgendeine bindende Wirkung. Schließlich ist Kickstarter ja nur der Mittler und hält sich sonst aus allem heraus.
Zahnlos wird das letztlich alles durch die Tatsache, dass der Geschäftspartner nicht eine private Person ist, die in irgendeiner Art und Weise mit dem persönlichen Vermögen haftbar gemacht werden kann, sondern durch Art GmbH, die gerade liquidiert wird.
Das war dann die zweite Mail, die an diesem Tag eintrudelte: Ein Gary Stones teilte den mehrheitlich wütenden Spendern mit, dass sie keinen Status als Gläubiger hätten und deshalb bei der Liquidation der Firma nichts zu sagen hätten – geschweige denn mit Geld rechnen könnten.
Wenn da nicht die Bestimmungen von Kickstarter wären. Aber was schert es die Eiche, wenn der Hund an hier kratzt…
Nachtrag: Es lohnt sich die Bestimmungen von Kickstarter durchzulesen. Die sind auch auf Deutsch zu haben.
Und noch einmal:
Man kauft eine Idee. Kein Produkt.
Aber man hat etwas gekauft!