Zum Thema Massen-Gentest: Sollte in Nortorf ein Kind vergewaltigt werden, beispielsweise auf einem der Wege die an der Stadt entlang führen und auf denen man gut und gerne eine Stunde lang keinen Mensch erblicken kann, und käme es dann zu einer Aufforderung, dass alle Männer sich einem Gentest zu unterziehen hätte, ich würde »nein« sagen, oder einfach nicht hingehen.
Nun könnte man einwenden, wenn man unschuldig ist, hätte man nichts zu befürchten. Mit der selben Begründung könnten aber auch ferngesteuerte Tempomaten in ein Auto eingebaut werden (wenn man nie zu schnell fährt, hat man wohl nichts zu verlieren), könnte die Post automatisch auf Milzbrand überprüft werden, wobei natürlich die Post mitgelesen würde (aber Gesetzeswidriges würde einem ja wohl nicht geschrieben werden) und selbstverständlich spricht nichts dagegen regelmäßig Kontoauszüge an Finanzüberwachungsbehörden zu senden, damit diese die Auszüge mit ihren elektronisch vorliegenden Informationen bezüglich Geldwäsche und Terrorismus-Unterstützung vergleichen können. Auch in diesem Fall hat man als gesetzestreuer Bürger nichts zu verlieren. Freiheit? Unschuldsvermutung? Grundrechte?
Das ist das fatale an diesen Massengentest: Man hat nur den Tatort und eine Gen-Spur. Prompt werden alle Männer in der Umgebung zu Tätern. Sie könnten es gewesen sein, denn eine räumliche Nähe ist gegeben. Dass es dann aber bei 5000 Männern 4999 nicht gewesen sind, spielt keine Rolle. Natürlich nur bei der Annahme, dass es sich bei dem Einen nicht vielleicht um einen Durchreisenden gehandelt hatte, denn sonst wäre die Quote 100% Unschuldige. Und was will man dann machen? Aus den Informationen der Maut-Überwachung auch noch die Durchgereisten ermitteln, oder falls er mit dem Zug unterwegs war, die Daten von der Bahn abfragen und vorsichtshalber auch noch die Fahrräder mit einem GPS-Sender versehen und die Bewegungen aufzeichnen?
Das klingt alles sehr übertrieben, aber letztlich wären es die Schritte, die nach diesem einen kommen. Ich würde also nicht hingehen, weil ich diesen Verdacht für mich nicht gelten lasse. Dann können die Herrschaften gerne kommen und mir anhand von Indizien nachweisen, dass ich es gewesen sein könnte. Wenn sie dann stichhaltige Fakten in der Hand habe, können sie immer noch einen Test an mir vornehmen.
Aber die Hände heben sich immer schneller und immer zügiger werden hirnverbrannte Vorschläge gemacht, teilweise wohl auch nur aus Bequemlichkeit. Mit einem Generalverdacht wie gegen Männer einer bestimmten Umgebung, ließe sich auch ein Generalverdacht gegen Gepäckstücke aller Art erheben. Also sollten doch Koffer und Reisetaschen, die eine Propangasflasche oder ein präpariertes Kofferradio aufnehmen können, in Zukunft auch getagt werden, damit man sie eindeutig dem Besitzer zuordnen kann. Die Überwachung erfolgt durch das »Bundesamt für Gepäck-Überwachung«, bei dem man auch An-, Um- und Abmeldungen vornehmen kann. Es versteht sich von selbst, dass die Gebühreneinzugszentrale dann auch ein wenig mehr zu tun hat, denn eine solche Idee lässt sich nicht kostenneutral abwickeln.