Was mir ein Rätsel ist, und so genau möchte ich es auch gar nicht wissen, wie die Friseuse die Länge des übrigbleibenden Haares bestimmt.
Ein Gespräch mit ihr darüber anzufangen, dass habe ich heute morgen versucht, lohnt aber nicht. Wir haben aneinander vorbei geredet. Das Gespräch war noch nicht einmal komisch, sondern einfach nur daneben. Da bin ich heilfroh, dass die Haare trotzdem was geworden sind. Ich habe dann die Augen, wie eigentlich immer beim Haareschneiden, geschlossen und über Gott und die Welt nachgedacht. Und natürlich 1&1. Mit denen hatte ich gestern wieder ein Gespräch, in dem mir der Hotline-Mitarbeiter versicherte, dass die Angelegenheit jetzt an eine höhere Instanz weitergeleitet worden wäre. Ich meinte, ich hätte ja eine Frist gesetzt, die mit dem Freitag verstreichen würde. Ja, dann würden die sich sicher heute noch melden, meinte der gute Mann. Das war gestern. Gemeldet hatte sich keiner.
Nun, mittlerweile bin ich optimistisch, denn im schon erwähnten LawBlog, wird darauf hingewiesen, dass es ein Sonderkündigungsrecht geben könnte, weil auf das Fernabsatzgesetz und die vierzehntägige Rücktrittsfrist nicht hingewiesen wird. Es kommt sogar noch besser. Auf dieses Rücktrittsrecht angesprochen, konterte mein erster 1&1-Hotline-Mitarbeiter mit dem Hinweis, das könne ja nicht angehen, der Vertrag sei ja abgeschlossen. Ach ja? Ich kann mich nicht erinnern, darauf hingewiesen worden zu sein und dann, so steht es geschrieben, gelten die Fristen nicht, sondern das Sonderkündigungsrecht gilt immer. Die Zeichen für einen Wechsel stehen also gut.
Morgen werde ich wieder einen Brief schreiben.